ARCHITEKTUR

Das Architekturbüro Matthias Mayer gibt es seit 2009 in Landshut

Konferenzraum mit großen Schränken

Der Inhaber: Matthias Mayer

Architekt
(Dipl. Ing. FH)

Energieberater
(BAFA zugelassen)

Sachverständiger im Bauwesen
(Spezialisierung „Schäden an Gebäuden“)

KONTAKT

Matthias Mayer stammt aus einer Bauunternehmerfamilie. Das Bauen wurde ihm sozusagen in die Wiege gelegt. Nach dem Architekturstudium von 1979-1983 führte er als Geschäftsführer von 1989-1998 erfolgreich das ehemalige familieneigene Bauunternehmen mit Schwerpunkt allgemeiner Hochbau. Nebenher gründete er 1992 ein unabhängiges Architekturbüro, dem er sich seit 1998 als Architekt und Sachverständiger im Bauwesen bis heute ausschließlich widmet.

DIE PROJEKTE

Fragen und Antworten rund um die Arbeit eines Architekten:

Was ist ein Architekt?

Ein Techniker, sagen die einen. Ein Künstler, sagen die anderen. Ein Manager, meinen manche.

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben des Architekten im Bayerischen Architektengesetz definiert: Gemäß Artikel 1 (1) Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken und im Städtebau.(4) Zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung.

Die Berufsbezeichnung „Architekt“ darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste (Art. 9) eingetragen ist (Bayerisches Architektengesetz, Art.2 Abs.1)

Was tut der Architekt?

Er berät und organisiert entsprechend dem vom Bauherrn erteilten Auftrag. Er entwirft und konstruiert, er sondiert und detailliert, holt Angebote ein und prüft sie kritisch. Er überwacht die Bauausführung und prüft die Rechnungen der Unternehmer

Die Arbeit des Architekten gliedert sich in „Leistungsphasen“, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt sind:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

In welchen Bereichen weiß der Architekt Bescheid?

  • Bayerische Bauordnung
  • Baugesetzbuch
  • Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Werkvertragsrecht
  • Garagenverordnung
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverordnung
  • Denkmalschutzgesetz
  • Baumschutzverordnung
  • Energieeinsparungsgesetz
  • Energieeinsparverordnung und ökologische Planung
  • eine Fülle von DIN-Normen

Was tut der Architekt für den Bauherrrn?

Der Architekt ist vornehmlich Berater und Treuhänder seines Bauherrn, dem er sein gesamtes durch Ausbildung erworbenes Wissen zur Verfügung stellt. Er setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in enger Zusammenarbeit mit ihm in Pläne um und überwacht und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Er berät ihn gegebenenfalls bei der Grundstückssuche. Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen

Wie arbeitet man mit dem Architekten zusammen?

Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab, der Rechte und Pflichten beider Parteien eindeutig regelt.

Die als Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich vorgeschriebene Honorarordnung regelt den Gebührenanspruch des Architekten. Lassen Sie dem Architekten genügend Zeit zur Planung. Setzen Sie sich mit seiner Entwurfsidee auseinander, lassen Sie sich die Intentionen erklären.

Beraten Sie mit dem Architekten gemeinsam die Firmenauswahl. Vertrauen Sie seiner Praxis und Erfahrung.

Macht sich das Architektenhonorar bezahlt?

Für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr das gesamte Know How, nämlich alles, was der Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technisches Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenumgangsroutine zu bieten hat.

Der Architekt plant kostenbewusst. Zu seinen Aufgaben gehört eine Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung und anschließend die laufende Kostenkontrolle. Mit dem Architektenhonorar werden alle Kosten seines Büros gedeckt. Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz.

Der Architekt erhält keine Vermittlungsprovisionen, Vergünstigungen handelt er alleine für seinen Bauherrn aus.

Wofür haftet der Architekt?

Für alle eigenen, von ihm zu vertretenden Planungs- und Überwachungsfehler. Der beauftragte Architekt kann dem Bauherrn jederzeit das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Versicherung dient der Sicherheit des Bauherrn

Plant der Architekt das Haus alleine?

Je nach Anforderung der Bauaufgabe wird der Architekt unterstützt vom Statiker und weiteren Fachplanern z.B. für Haustechnik. Der Architekt berät den Bauherrn über die Einschaltung von Spezialisten wie Bodengutachter und Vermessungsingenieure. Wie auch das Honorar des Architekten werden die Leistungen der Fachplaner nach HOAI vergütet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Natürlich stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung

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