Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises besteht gemäß § 16 Absatz 1 und 2, § 28, § 29 und § 31 der Energieeinsparverordnung (EnEV)
| Zeitpunkt |
Gebäudearten |
| ab 01.10.2007 |
Neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude, Umbau, Erweiterung, Modernisierung
- bei Änderungen an Gebäuden gemäß Anlage 3 Nr. 1 bis 6 der EnEV
- wenn die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume oder Gebäude um mehr als die Hälfte erweitert wird
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| ab 01.07.2008 |
- für bestehende Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 fertig gestellt wurden und verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen
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| ab 01.01.2009 |
- für bestehende Wohngebäude, die ab 1966 fertig gestellt wurden und verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen
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| ab 01.07.2009 |
- für Nichtwohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen
- für behördliche und öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche; zusätzlich besteht Aushangpflicht
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| Keine Ausweispflicht |
- für denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen
- für kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m2 Nutzfläche
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Welche Berechnungsmethode muss/kann bei der Ausstellung eines Energieausweises angewendet werden?
| Neu zu errichtende Gebäude |
| Wohngebäude |
nach Energiebedarf |
| Nichtwohngebäude |
nach Energiebedarf |
| Umbau, Erweiterung, Modernisierung |
Wohn- und Nichtwohngebäude
- bei Änderungen am Gebäude gemäß Anlage 3 Nr. 1 bis 6 der EnEV
- bei der Nutzflächenerweiterung um mehr als 50 Prozent
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nach Energiebedarf |
| Bestehende Gebäude zum Verkauf, zur Vermietung und zur Verpachtung |
| für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde |
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| bis 31. September 2008 |
nach Energiebedarf oder nach Energieverbrauch |
| ab 1. Oktober 2008 |
nur noch nach Energiebedarf |
- sofern des Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde
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nach Energiebedarf oder nach Energieverbrauch |
- sofern durch spätere Änderungen das Anforderungsniveau der WSVO von 1977 eingehalten wurde
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nach Energiebedarf oder nach Energieverbrauch |
| Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten |
nach Energiebedarf oder nach Energieverbrauch |
| Nichtwohngebäude |
nach Energiebedarf oder nach Energieverbrauch |
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